ITAD fordert bessere Verzahnung von hochwertigem Recycling und effizienter energetischer Verwertung.
Die Regelungen in § 8 räumen der energetischen Verwertung eine europarechtskonforme Rolle ein und ermöglichen zukünftig auch die energetische Verwertung unterhalb eines Heizwertes von 11.000 kJ/kg.
Allerdings wird – wie schon in den vorangegangenen Entwürfen – eine Vielzahl entscheidender Regelungen im Rahmen von Verordnungsermächtigungen auf das untergesetzliche Regelwerk verschoben.
Eine moderne sowie ökonomisch und ökologisch ausgerichtete Abfallwirtschaft muss vor dem Hintergrund von Ressourcen- und Klimaschutz frühzeitig die Weichen für die von ITAD geforderte bessere Verzahnung von hochwertiger stofflicher Verwertung und effizienter energetischer Verwertung stellen. Die Vorgaben an eine effiziente energetische Verwertung sind bereits in der Abfallrahmenrichtlinie enthalten. Kriterien für das Recycling fehlen bisher und müssen zwingend im untergesetzlichen Regelwerk berücksichtigt werden.
Fehlende Anforderungen an die Hochwertigkeit können effiziente Ausnutzung der Ressource Abfall behindern
Die von der Bundesregierung festgesetzten Recyclingziele dürfen nicht dazu führen, dass aus Gründen der Quotenerfüllung hochwertiges Recycling durch Störstoffe behindert wird oder die Wertschöpfung aus dem Abfall durch Schadstoffverschleppung vermindert wird. Aus diesem Grund ist auch bei der Ausgestaltung der Regelungen zur Wertstofferfassung genau zu prüfen, welche Inhalte zu einer Behinderung im Recyclingprozess führen können bzw. welche Inhalte weder ökonomisch noch ökologisch sinnvoll stofflich zu verwerten sind. Derartige Stör- und Schadstoffe sind von der Wertstoffsammlung auszuschließen. In diesen Fällen ist, sofern es sich um brennbare Stoffe handelt, eine energetische Verwertung zu präferieren.
ITAD wird sich daher weiterhin dafür einsetzen, dass das Zusammenspiel von hochwertiger stofflicher und effizienter energetischer Verwertung mit Hilfe von klaren, stoffstromspezifischen Verordnungen gestärkt wird.