ITAD lehnt vorliegenden Entwurf der Gewerbeabfallverordnung ab

Recycling darf kein Selbstzweck werden!

Die Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland e. V. (ITAD) begrüßt grundsätzlich, dass das Bundes­umwelt­ministerium eine Novelle der Gewerbeabfallverordnung plant. Diese Neufassung soll dafür Sorge tragen, dass die hochwertige Verwertung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von Bau- und Abbruchabfällen optimiert wird. Den vorliegenden Entwurf lehnt der Branchenverband jedoch ab.

„Sicherlich sollte der Anteil der hochwertigen stofflichen Verwertung noch gesteigert werden, insbesondere durch getrennte Erfassung“, so Carsten Spohn, Geschäftsführer der ITAD. „Wir sind jedoch der Auffassung, dass der vorliegende Entwurf an zahlreichen Stellen verbessert werden muss. Recycling ist kein Selbstzweck und ohne Qualitätskriterien für hochwertiges Recycling und transparente Stoffströme werden lediglich Scheinverwertung und oligopole Strukturen gefördert.“

Die ITAD erwartet einen Anstieg der Behandlungskosten, ohne dass dadurch ein ökologischer, ökonomischer oder sozialer Mehrwert entstünde. So können Kunststoffgemische aus Sortieranlagen häufig nicht stofflich verwertet werden; dies hat der Nachhaltigkeitsrat bereits in seinem challenger report festgestellt: „Der größte Teil dieser Gemische wird direkt in Müllverbrennungsanlagen oder nach Sortierung in Zementöfen energetisch genutzt, ein etwa gleich großer Teil wird vor allem nach China exportiert. Bei diesem Anteil können wir die Aufbereitung nicht kontrollieren.“ Die ITAD schließt sich hier den Mahnungen der EU-Kommission an, die Bemühungen darauf zu konzentrieren, dass wirtschaftlich sinnvolle Stoffkreisläufen geschlossen werden können.

Eine Grundvoraussetzung sowohl für das hochwertige stoffliche Recycling wie auch für die Mitverbrennung ist, dass die Kunststoffe weitgehend frei von Schad- und Störstoffen sind. Dazu sind vor allem verstärkte Anstrengungen direkt am Ort der Abfallentstehung notwendig. Auch hier besteht nach Ansicht von ITAD Nachbesserungsbedarf.  Die Ansätze der Vorsortierungspflicht von nicht getrennt erfassten Wertstoffen wurden bereits in der Arbeitsgruppe, die an der UBA Studie „Stoffstromorientierte Lösungsansätze für eine hochwertige Verwertung von gemischten gewerblichen Siedlungsabfällen“ mitgewirkt hat, von den beteiligten Verbände massiv kritisiert.

Die ausführliche Stellungnahme ist auf itad.de abrufbar.