Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote gefährdet den Ausbau der Wasserstoffwirtschaft

Bundesregierung behindert Investitionen in die Herstellung von Wasserstoff aus der thermischen Abfallbehandlung

Das Gesetz zur „Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote“ gefährdet den Ausbau der Wasserstoffwirtschaft. Während viele städtische und private Betreiber von thermischen Abfallbehandlungsanlagen die Produktion von Wasserstoff für ihre Fahrzeuge oder als Ersatz von Öl und Gas planen, entzieht ihnen der vorgelegte Gesetzesentwurf die Grundlage. Auch der Bundesrat sieht Korrekturbedarf.

 

„Wir sollten die Energie aus der thermischen Abfallbehandlung so gut wie möglich nutzen und mit ihr auch die Wasserstoffwirtschaft in Deutschland mit aufbauen“, erklärt ITAD-Geschäftsführer Carsten Spohn.

Beim Aufbau einer nationalen Wasserstoffwirtschaft will die Bundesregierung Fehlentwicklungen vermeiden, wie sie beim Ausbau der Erneuerbaren Energien aufgetreten sind. „Wir teilen die Bedenken des Gesetzgebers, dass die Produktion von Wasserstoff aus nachwachsenden Rohstoffen weder ökologisch noch ökonomisch sinnvoll und wünschenswert ist“, so Spohn.

Der Gesetzentwurf zur „Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote“, würde nun aber verhindern, dass die Energie aus der thermischen Abfallbehandlung in Wasserstoff umgewandelt wird. „Wir weisen dringend darauf hin, dass in der thermischen Abfallbehandlung zur Hälfte organische Reststoffe wie Althölzer, gebrauchte Windeln, alte Textilien, Küchen- und Gartenreste sowie verschmutzte Papiere energetisch genutzt werden.“ Diese Abfälle bestehen aus nachwachsenden Materialien wie zum Beispiel Holz und Baumwolle. Der bei der Verbrennung generierte Strom wird daher anteilig als Erneuerbare Energie anerkannt. „Die Konflikte wie in der Nutzung von Pflanzen und Früchten aus der Landwirtschaft gibt es hier nicht“, erklärt Spohn.

Gesetz zielt auf Monokulturanbau, trifft aber die Kreislaufwirtschaft

Fehlanreize will der Gesetzgeber beim Hochfahren der nationalen Wasserstoffstrategie vermeiden. Dabei trifft der Wortlaut des jetzt vorgelegten „Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote“ (Drucksache 152/1/21) jedoch die Falschen. Das Gesetz bedroht auch Vorhaben, die die Energie aus der ohnehin erfolgenden energetischen Verwertung von Papier, Holz und anderen organischen Restabfällen in Thermischen Abfallbehandlungsanlagen für die Herstellung von Wasserstoff nutzen sollen.

Gesetzentwurf schadet Klimazielen

„Unsere Branche ist ein wichtiger Teil der Kreislaufwirtschaft und wir wollen durch die Produktion von Wasserstoff die Energiebilanzen der thermischen Abfallbehandlung weiter verbessern. Dieser Gesetzesentwurf schadet daher den Klimazielen, der Energiewende in Deutschland und dem Bemühen, alle anfallenden Reststoffe so gut wie möglich zu nutzen“, so Spohn weiter.

Viele der über 100 TAB-Betreiber planen die Installation eines Elektrolyseurs auf ihrem Betriebsgelände, um mit dem Überschussstrom aus der Abwärmenutzung der TAB Wasserstoff zu erzeugen. Dieser Wasserstoff soll dann, wie bereits am Standort Wuppertal (Projekt der AWG) praktiziert, Abfallsammelfahrzeuge und Busse umweltfreundlich und nahezu klimaneutral antreiben. Aber auch die darüberhinausgehende Herstellung von Power-to-X (PtX)-Kraftstoffen ist bereits in der Umsetzung, wie zum Beispiel am Standort Zella-Mehlis (Projekt des ZASt).

ITAD begrüßt Votum des Bundesrates und fordert Klarstellung im Gesetz

ITAD fordert darum eine Klarstellung im Gesetz, die eine Ausnahme für die besondere Situation der thermischen Abfallbehandlung festschreibt.   Auch der Bundesrat hat in seiner 1002. Sitzung am 26. März 2021 eine entsprechende Klarstellung in seine Stellungnahme zum Gesetzesentwurf aufgenommen.

Spohn: „Aufgrund der positiven Aspekte, die die thermische Abfallbehandlung zur Stärkung des Hochlaufens der Produktion von Wasserstoff und eFuels einnehmen kann, fordern wir die Entscheidungsträger im Bundestag eindringlich auf, sich den entsprechenden Empfehlungen des Bundesrates zum vorliegenden Gesetzesentwurf anzuschließen, um die Abwärme aus TAB umfassend und gleichberechtigt gegenüber den anderen erneuerbaren Energien zu behandeln.“

Die Standorte der thermischen Abfallbehandlung bieten herausragende Bedingungen für Wasserstoff-Erzeugung: Neben niedrigen Stromgestehungskosten (rund 40-50 €/MWh) verfügen sie unter anderem über eine ideale Infrastruktur (Wasseraufbereitung, Netzanschluss, Personal etc. sind vorhanden) und haben eine gute Einbindung in die Strom- und Wärme-Infrastruktur. Außerdem kann Wasserstoff Öl- und Gas-betriebene Zünd- und Stützbrenner ersetzen.

ITAD ist die Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungs­anlagen in Deutschland. Über 80 Thermische Abfallbehandlungsanlagen (TAB) mit rund 92 % der bundesdeutschen Behandlungskapazität sind Mitglied der ITAD. Sie verwerten mit fast 7.000 Mitarbeitern rund 24 Mio. Tonnen Abfälle, überwiegend aus Haushalten und Gewerbe. Damit gewährleisten sie maßgeblich die Entsorgungssicherheit für Bürger und Industrie. Durch die Substitution von Strom und Wärme aus fossilen Energieträgern betrug der Beitrag der TAB zum Klimaschutz 2019 über 5 Mio. t CO2-Äquivalente.

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