ITAD-Pressemitteilung zum BEHG

04.08.2025 ITAD appelliert an Bundesregierung, thermische Abfallbehandlungsanlagen aus dem Anwendungsbereich des Brennstoffemissionshandelsgesetzes zu streichen

Durch ungewisse BEHG-Kosten Verdoppelung der Entsorgungspreise nicht ausgeschlossen 

  • Geplante Klimapolitik im BEHG ruft abfallpolitische Marktverwerfungen hervor, die Umwelt- und Klimaschutz konterkarieren
  • Die Erstellung von Wirtschaftsplänen und Gebührenhaushalten wird durch die geplante komplexe Preisfindung für CO2-Zertifikate ab 2027 zum Vabanquespiel 

In einem Brief an die Bundesminister Reiche (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie), Schneider (Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit) und Frei (Bundeskanzleramt) fordert die ITAD erneut dazu auf, thermische Abfallbehandlungsanlagen aus dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) herauszunehmen. Hintergrund ist eine anstehende Ermächtigungsverordnung zur Durchführung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHV), die voraussichtlich noch diese Woche im Bundeskabinett und somit ohne Beratung im Bundestag verabschiedet werden soll; ITAD hatte zu dem Verfahren eine Stellungnahme abgegeben. Bereits im Gesetzgebungsverfahren zum BEHG – noch unter der Ampel-Koalition - hatten sich die Bundestagsabgeordneten der Union und Teile der SPD gegen eine Aufnahme der TAB in das BEHG ausgesprochen.

Die Zusatzkosten für die BEHG-Zertifikate ab Januar 2027 können noch nicht beziffert werden, da sie erst Monate später nach dem sehr komplexen Preisbildungssystem der BEHV bestimmt werden und sich an das EU-ETS-II-System anlehnen sollen, das aber frühestens ab 2027 startet. Für das EU-ETS II existieren breite Preis-Modellspannen (45 bis 380 €/tCO2), die meisten Modelle deuten auf Preise von über 100 €/t hin - die Zertifikatskosten pro Tonne Abfall können dann über den eigentlichen Entsorgungskosten liegen.

Den Betreibern von TAB, gleiches gilt für Klärschlamm- und Sonderabfallverbrennungsanlagen, fehlt somit eine verlässliche Planungsgrundlage für die Preisgestaltung, insbesondere bei Gewerbeabfällen. Die Erstellung von validen Wirtschaftsplänen ab 2027, die als Grundlage für die Gebührenkalkulation dienen, ist somit nicht möglich. Anstehende Investitionsentscheidungen in die weitere Abwärmenutzung oder in den Klimaschutz werden noch komplexer – Planungssicherheit und Bürokratieabbau sehen anders aus. Aus diesen Gründen fordert ITAD, dass zumindest ab 2026 ein Festpreis für die Zertifikate eingeführt wird, bis Klarheit darüber herrscht, ob und wie „Siedlungsabfallverbrennungsanlagen“ in den EU-ETS I einbezogen werden sollen; die Ergebnisse des entsprechenden Impact Assessments muss die EU im Juli 2026 vorlegen.        

Hintergrundinformationen:

ITAD e.V. ist die Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland. Über 90 Thermische Abfallbehandlungsanlagen (TAB) mit rund 95 % der bundesdeutschen Behandlungskapazität sind Mitglied. Sie verwerten mit über 7.000 Mitarbeitenden jährlich über 25 Mio. Tonnen Abfälle, überwiegend aus Haushalten, Umweltschutzmaßnahmen und Gewerbe. Damit gewährleisten sie maßgeblich die Entsorgungssicherheit für Bürger und Unternehmen im Rahmen der Daseinsvorsorge. Durch die Nutzung der dabei entstehenden Abwärme wird Strom (ca. 10 Mio. MWh) sowie Prozessdampf und Fernwärme (ca. 25 Mio. MWh) genutzt, sodass fossile Energieträger substituiert werden. Mit der Verwertung der Metalle aus den Verbrennungsrückständen wird somit ein relevanter Netto-Beitrag aus den TAB zum Klimaschutz mit mehreren Mio. Tonnen CO2 geleistet. 

Interessenvertretung:

ITAD ist registrierte Interessenvertreterin und wird im Lobbyregister des Bundes unter der Registernummer: R000996 geführt. ITAD betreibt Interessenvertretung auf der Grundlage des „Verhaltenskodex für Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter im Rahmen des Lobbyregistergesetzes“. 

Pressekontakt:      

Annika Belisle

Referentin PR und Kommunikation

  

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