ITAD setzt sich nachdrücklich für „Kompromissentwurf“ der Ersatzbaustoffverordnung vom 19.03.2020 ein

Gemeinsames Verbändeschreiben an Landesminister

Anlässlich der anstehenden Beratungen im Bundesrat zur Ersatzbaustoffverordnung appellierte ITAD (gemeinsam mit BDE und IGAM) kürzlich gegenüber den Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsministern der Länder, die Beschlussfassungen im Bundesrat zur Mantelverordnung mit Nachdruck voranzutreiben und dabei den ausgearbeiteten „Kompromissentwurf“ zur Ersatzbaustoffverordnung vom 19.03.2020 zu unterstützen. Eine unter Federführung des Saarlandes Mitte August vorgelegte „alternative EBV-Fassung“ mit noch weitergehenden Verschärfungen stelle demgegenüber keine sachgerechte Lösung dar.

„Trotz zusätzlicher Einschnitte, die der „Kompromissentwurf“ vom 19.03.2020 mit sich bringt, wird ITAD selbigen im Verordnungsprozess weiter unterstützen, denn ein Gesamtscheitern der geplanten bundeseinheitlichen Lösung zur Verwertung mineralscher Abfälle wäre nach so vielen Jahren keine angemessene Alternative“, so Geschäftsführer Carsten Spohn. „Dabei gilt es auch, noch weitergehende Verschärfungen, wie mit der Saarländischen „EBV-Alternativfassung“ vorgesehen, abzuwenden. Daher lautet unser ausdrücklicher Appell an die Landesminister, den vom BMU und den Umweltministern der Länder am 19.03.2020 vorgelegten „Kompromissvorschlag“ im anstehenden Bundesratsverfahren zu unterstützen und das Verordnungsverfahren in 2020 auf die Zielgerade zu führen.“