Kein verpflichtender Emissionshandel für die Abfallverbrennung

Gemeinsame Pressemitteilung von BDE, BAV und ITAD

Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V., die ITAD Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland e.V. und der Bundesverband der Altholzaufbereiter und –verwerter e.V. (BAV) haben sich gemeinsam zum Entwurf des Treibhausgas-Emissionshandels-Gesetz (TEHG) positioniert. Dieser sieht eine weitreichende Ausweitung der Emissionshandelspflicht ab 2013 auch auf Abfall-, Sonderabfall-, Altholz- und Klärschlammverbrennungsanlagen vor.

Grundsätzlich begrüßen die drei Verbände die Bemühungen der Bundesregierung, im Zuge des Emissionshandels den Ausstoß von Treibhausgasen zu reduzieren. Im Bereich der Abfallbehandlung sind die Mechanismen des Emissionshandels jedoch nur eingeschränkt sinnvoll. Zum einen vermeidet die Abfallbehandlung die Bildung von klimaschädlichem Methan, das sonst bei der Deponierung entstehen würde. Zum anderen reduziert die energetische Abfallverwertung den Einsatz fossiler Brennstoffe und leistet somit schon heute einen erheblichen Beitrag zum Klimaschutz. Aus einer im Januar 2010 vom BDE, dem Bundesumweltministerium und dem Umweltbundesamt gemeinsam veröffentlichten Klimastudie geht hervor, dass allein durch die Restabfallentsorgung in Deutschland 2,3 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente pro Jahr eingespart werden. Der Altholzverwertung kommt nach diesem Gutachten eine besonders hohe Klimaschutzrelevanz zu.

Vor diesem Hintergrund ist es nicht verständlich, weshalb die Abfallverbrennung jetzt am verpflichtenden Zertifikatehandel beteiligt werden soll.

ITAD-Geschäftsführer Carsten Spohn: „Die im TEHG-Entwurf enthaltenen Regelungen für die thermische Abfallbehandlung widersprechen nicht nur den Vorgaben der Emissionshandelsrichtlinie, sie sind auch mit den Zwecken des Emissionshandels unvereinbar. Sie greifen überdies massiv in bewährte Strukturen der Abfallwirtschaft ein.“

BAV-Geschäftsführerin Anemon Boelling: „Die Biomassekraftwerke leisten durch Verwertung eines CO2-neutralen Brennstoffs einen wichtigen und vom Gesetzgeber gewollten Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung. Dieser Erfolg würde durch die Unterwerfung unter das TEHG gefährdet.“

„All diese Anlagen dienen der Entsorgungssicherheit – Abfall- und Sonderabfallverbrennung genauso wie Klärschlamm- und Altholzverbrennung. Sie mit zusätzlichen Auflagen zu belasten, führt entweder zu einer massiven Verschiebung von Stoffströmen oder zu einer Gebührenerhöhung für die Bürger“, sagte BDE-Präsident Peter Kurth.

BDE, ITAD und BAV sind sich darin einig, dass die im Gesetzentwurf enthaltenen Bereichsausnahmen für Abfall-, Sonderabfall-, Altholz- und Klärschlammverbrennungsanlagen unzureichend formuliert sind und fordern eine sachgerechte Lösung unter Beteiligung der Verbände.