Nationaler Emissionshandel: Fast 1 Mrd. € zusätzliche Belastung in 2023 für Bürger und Unternehmen ohne klimarelevante Lenkungswirkung – Appell an die Bundestagsabgeordneten zur Verschiebung

Die Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland e.V. (ITAD) bemängelt, dass mit dem Brennstoffemissionshandels-Gesetz und mit der Durchführungs-Verordnungsentwurf neue Abgaben statt Entlastung auf die Bürger zukommen. Beim Abfall drohen höhere Kosten sowie massive Verwerfungen in der Abfallwirtschaft.

Die Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland e.V. (ITAD) bemängelt, dass mit dem Brennstoffemissionshandels-Gesetz und mit der Durchführungs-Verordnungsentwurf neue Abgaben statt Entlastung auf die Bürger zukommen. Beim Abfall drohen höhere Kosten sowie massive Verwerfungen in der Abfallwirtschaft.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat am 7. Oktober 2022 die Verbändeanhörung zum Entwurf der Verordnung über die Emissionsberichterstattung (EBeV2030) nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) eingeleitet. Mit dem BEHG sollen bereits ab Januar 2023 Abfälle verteuert werden.

Abfälle sind keine klassischen Brennstoffe und Thermische Abfallbehandlungsanlagen (TAB) sind keine klassischen Kraftwerke.

Das BEHG erhebt bereits seit 2021 einen Preis für CO2-Emissionen, die z.B. beim Heizen oder Autofahren entstehen. Nun soll auch noch der Abfallsektor folgen. Bereits im Vorfeld hatte ITAD mehrfach die Ausweitung des nationalen Emissionshandels massiv kritisiert, der ohne Nutzen für die Umwelt und den Klimaschutz ist und ausschließlich eine weitere Einnahmequelle darstellt - ohne eine sinnvolle Lenkungswirkung zu entfalten. Stellungnahmen, Daten und Fakten, u.a. zum Thema Klimaschutz und Thermische Abfallbehandlung, finden Sie unter www.itad.de mit einem gesonderten Themenbereich zum Emissionshandel

Durch die handwerklich nicht ausgereiften Regelungen der EBeV 2030 entstehen eine Vielzahl von nicht absehbaren Folgeschäden.

So besteht die Gefahr von internationalen Wettbewerbsnachteilen für die deutsche Wirtschaft u.a. durch steigende Entsorgungskosten. Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass gerade in Betrieb genommene Anlagen massiv benachteiligt werden. Importe von Wertstoffen, die einer Nachbehandlung bedürfen, verteuern sich durch höhere Reststoffkosten. Zusätzlich gefährden die geplanten Maßnahmen die Nutzung der klimafreundlichen und „heimischen“ Energieressource Abfall.

Die Ausweitung des nationalen Brennstoffemissionshandels auf Abfälle aus Gründen des Klimaschutzes ist damit vollständig ungeeignet und stiftet mehr Schaden als Nutzen. 

Trotz aller Bedenken aus Expertenkreisen sowie der offensichtlichen negativen Auswirkungen hält die Bundesregierung an einer Ausweitung des nationalen Emissionshandels fest und strickt nunmehr einen Verordnungsentwurf, der letztendlich die Untauglichkeit der Anwendung des BEHG auf die thermische Abfallbehandlung  aufzeigt“, sagt ITAD-Geschäftsführer Carsten Spohn und ergänzt: „Wir appellieren nochmals an die zuständigen Behörden und die Bundestagsabgeordneten, das BEHG nicht vorschnell auf die Thermische Abfallbehandlung auszudehnen und einen nationalen Alleingang zu verhindern. Dringend geboten ist jedoch zumindest eine Verschiebung der Einbeziehung von Abfällen um mindestens zwei Jahre, um zuerst praxisrelevante Auswirkungen umfassend abzuschätzen sowie die Entwicklungen im europäischen Emissionshandel zu berücksichtigen. Hierbei muss dann auch die finanzielle Belastung der Bürger und Unternehmen im Fokus stehen.“ 

ITAD ist die Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland. Über 90 Thermische Abfallbehandlungsanlagen (TAB) mit rund 95 % der bundesdeutschen Behandlungskapazität sind Mitglied der ITAD. Sie verwerten mit fast 7.000 Mitarbeitern jährlich rund 25 Mio. Tonnen Abfälle, überwiegend aus Haushalten und Gewerbe. Damit gewährleisten sie maßgeblich die Entsorgungssicherheit für Bürger und Industrie. Durch die Substitution von Strom und Wärme aus fossilen Energieträgern sowie die Verwertung von Metallen aus den Verbrennungsrückständen betrug der Beitrag der TAB zum Klimaschutz 2021 mehr als 7 Mio. t CO2-Äquivalente.

Interessenvertretung:
ITAD ist registrierte Interessenvertreterin und wird im Lobbyregister des Bundes unter der Registernummer: R000996 geführt. ITAD betreibt Interessenvertretung auf der Grundlage des „Verhaltenskodex für Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter im Rahmen des Lobbyregistergesetzes.“