VKU-Pressemitteilung zu den BDE Vorschlägen zum AWP NRW

Vorschläge des BDE zur Abfallwirtschaftsplanung in Nordrhein-Westfalen stoßen bei VKU und MVA-Betreibern auf Unverständnis [LANDESGRUPPE NRW DER SPARTE ABFALLWIRTSCHAFT UND STADTREINIGUNG VKS, 6.10.2014]

Die Vorschläge des BDE RV-West zur Abfallwirtschaftsplanung in Nordrhein-Westfalen stoßen beim VKU/VKS NRW und den Betreibern der Müllverbrennungsanlagen in NRW auf Unverständnis. „Es ist nicht hinnehmbar, dass der BDE Vorschläge unterbreitet, sechs überwiegend kommunale Müllverbrennungsanlagen stillzulegen“, so Thomas Patermann, Vorsitzender der Landesgruppe NRW des VKU/VKS. „Der BDE schlägt die Vernichtung kommunalen Eigentums vor, ohne auch nur im Ansatz zu erklären, wie dieser wirtschaftliche Schaden ausgeglichen werden soll“, so Thomas Patermann weiter. Dass der BDE dies dann noch mit einer Entlastung von Gebührenzahlern begründe, könne man als „Augenwischerei“ bezeichnen. Vielmehr könne es zu nennenswerten Belastungen im Bereich der Gebühren und der kommunalen Haushalte kommen. Gerhard Hansmann, Sprecher der Betreiber der Müllverbrennungsanlagen in NRW und Vorstandsmitglied der ITAD ergänzt: „Der BDE blendet bei seiner Forderung, im AWP eine Behandlungskapazität von 4,2 bis 4,5 Mio. t/a festzuschreiben, völlig aus, dass die 16 Müllverbrennungsanlagen in NRW nicht nur Siedlungsabfälle entsorgen. Die Anlagen wurden dazu ausgelegt, auch die Entsorgungssicherheit für Gewerbe und Industrie zu gewährleisten. Man könnte hinter den Vorschlägen des BDE die vorrangige Interessenlage vermuten, diese Abfälle künftig den vom BDE vertretenen Anlagen zuzuführen.“ Hansmann betont, eine Kapazitätsverknappung im Bereich der Gewerbeabfallentsorgung könne nicht im Interesse des Industriestandorts NRW sein. Auch gelte es, die Potenziale der klimafreundlichen Fernwärmeversorgung in Kraft-Wärme-Kopplung zu würdigen.

Beide mahnen eine sachliche Debatte an. Sie sehen ein hochwertiges stoffliches Recycling sowie die energetische Verwertung nicht als Widerspruch, sondern als sich ergänzende Bestandteile einer umweltfreundlichen und wirtschaftlichen Entsorgungsinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen. Nach einem Jahrzehnt der „Scheinverwertung“, das in Bundesländern ohne geeignete Entsorgungsinfrastruktur zu Auswüchsen wie der Ablagerung von Abfällen in Ton- und Kiesgruben geführt hat, solle man nun nicht eine Ära des „Scheinrecyclings“ oder „Downcyclings“ einläuten. Es sei nicht hinnehmbar, dass sich Recyclingquoten derzeit daran bemessen, welche Abfälle in Sortieranlagen verbracht würden, ohne Menge und Qualität gewonnener Wertstoffe zu prüfen. Anstelle einer Orientierung am Input der Sortierung sei die Betrachtung des Outputs wichtig. Als weitere Kapriole der Quotengläubigkeit bezeichnen sie die Anrechnung nach Fernost exportierter Mischkunststoffe auf die deutsche Recyclingquote. „Zu der von uns angemahnten sachlichen Debatte gehört der Blick hinter die Kulisse der Quote. Es geht um ein sinnvolles Miteinander hochwertiger Recyclingmaßnahmen und der energetischen Verwertung, die in NRW jährlich fast 1,5 Mio. t CO2-Emissionen vermeidet und 140.000 t Metalle für das Recycling zurückgewinnt. Beim Recycling geht es um Qualität vor Quantität.“ betonen Patermann und Hansmann. Hierbei sollten alle Beteiligten jeweils „ihre Hausaufgaben“ machen und die mitunter populistisch geführte Diskussion versachlichen.