„Vorsortierungsverordnung“ statt echtem Ressourcenschutz

Referentenentwurf der Gewerbeabfallverordnung geht am Ziel vorbei

Die Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland e. V. (ITAD) bedauert, dass der Referentenentwurf der Gewerbeabfallverordnung vielmehr den Eindruck einer Verordnung zur Regelung von Vorsortierungspflichten für gemischte Gewerbeabfälle erweckt, statt einem echten Ressourcenschutzgedanken zu folgen.

Enttäuschend ist hierbei auch die Tatsache, dass ein Großteil der von vielen Seiten zum Arbeitsentwurf der Gewerbeabfallverordnung geäußerten Kritik im Referentenentwurf unberücksichtigt geblieben ist.

Das Ziel einer ökologisch hochwertigen Verwertung von Gewerbeabfällen durch eine praxisgerechte und vollzugstaugliche Verordnung kann unter Berücksichtigung von drei klaren Grundprinzipen erreicht werden:

  1. Hochwertig verwertbare Abfälle sind an der Anfallstelle konsequent getrennt zu halten.
  2. Schad- und Störstoffe müssen so früh wie möglich aus den Stoffkreisläufen ausgeschleust werden.
  3. Unter Berücksichtigung des Lebenszyklusdenken gemäß den Grundprinzipien des Kreislaufwirtschaftsgesetzes muss letztendlich das für Mensch und Umwelt beste Ergebnis für die Wahl einer Verwertungsmaßnahme den Ausschlag geben.

„Recycling- und Sortierquoten können nur zu einer nachhaltigen Abfallwirtschaft beitragen, wenn sie sich an den tatsächlichen Einsatzmöglichkeiten von hochwertigen Recyclaten orientieren. Wird der Grundsatz ‚Qualität vor Quantität‘ missachtet, fördern wir nur Scheinverwertung statt echten Ressourcenschutz durch nachhaltige stoffliche oder energetische Nutzung der Abfälle.“ kommentiert Carsten Spohn die Stellungnahme.

Im Gegensatz zur energetischen Verwertung fehlen insbesondere bei der stofflichen Verwertung weiterhin klare Regelungen zu den Qualitätsanforderungen auch vor dem Hintergrund des möglichen Exports von sogenannten Wertstoffen. Unter diesen Vorrausetzungen unterstützen wir eine Stärkung der Recycling-Vorreiterrolle Deutschlands in der EU. Eine generelle Vorsortierungspflicht für z.T. bereits beraubte Gemische verstößt in vielen Bereichen gegen die drei Grundprinzipien und ist daher strikt abzulehnen. „Erstaunlich ist auch, dass die Verordnung laut Begründung für rund 6 Mio. Tonnen Abfall konzipiert ist, sich eine Hochrechnung der destatis-Erhebung bei den Abfallerzeugern jedoch eher im Bereich von 100 Mio. Tonnen bewegt.“ kritisiert Spohn weiter. Begleitend zu der Stellungnahme hat ITAD daher Hintergrundinformationen zur Gewerbeabfallentsorgung aus den relevanten Studien und Datenquellen zusammengestellt. Beides finden Sie unter itad.de/stellungnahmen.

Die Interessengemeinschaft der thermischen Abfallbehandlungsanlagen (ITAD) e.V. vertritt die Interessen der Betreiber von rund 80 thermischen Abfallbehandlungsanlagen. Der Jahresdurchsatz der Mitgliedsanlagen beträgt ca. 24 Mio. Tonnen Siedlungs- und Gewerbeabfälle sowie Klärschlamm. 66 Mio. Einwohnern Deutschlands (80 % der Bevölkerung) wird direkt über die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger Entsorgungssicherheit garantiert.