EEG Novelle 2014

Aufgrund der Auswirkungen des Einspeisemanagements nach § 11 EEG im Rahmen der Entscheidung über netz- und marktbezogene Maßnahmen (nachfolgend: Redispatch-Maßnahmen) gemäß § 13 Abs. 1, 2, 2a des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung – Energiewirtschaftsgesetz (nachfolgend: EnWG) erläutert die Stellungnahme auch Forderungen der ITAD e.V. zum sogenannten „Strommarktdesign“. Die Forderungen zum Strommarktdesign betreffen insbesondere die letztrangige Inanspruchnahme von Anlagen, die der Entsorgungssicherheit dienen, im Rahmen der sogenannten „Kaskade“ von Redispatch-Maßnahmen.

ITAD hält folgende Klarstellungen im Sinne einer nachhaltigen Abfall- und Energiewirtschaft für notwendig:

  • Legaldefinition zur Abgrenzung zwischen einer EEG-umlagefreien Eigenversorgung gegenüber einer EEG-umlagepflichtigen Stromlieferung an Dritte,
  • Beibehaltung der Ausnahme des Eigenverbrauchs von der EEG-Umlage sowie sachgerechte Definition der Begrifflichkeiten „Eigenverbrauch“ und „Eigenbedarf“,
  • eigenverantwortliche Durchführung von Redispatch-Maßnahmen bei letztrangiger Verpflichtung im Rahmen der Kaskade,
  • stärkere Berücksichtigung der Wärmeerzeugung im Erneuerbare-Energie-Gesetz durch eine engere Verknüpfung von Strom und Wärme,
  • Vermeidung bzw. Abschaffung von Fehlallokationen der Abfallströme durch die EEG Förderung ohne Berücksichtigung des Nachhaltigkeitsaspektes,
  • Gleichstellung von fossilen und biogenen Abfällen aus Haushalten und Industrie in thermischen Abfallbehandlungsanlagen (TAB) mit Deponie-, Klär- und Grubengas als „klimafreundliche Energie“ (ohne zusätzlichen Vergütungsanspruch).