Generation and Load Data Provision Methodology (GLDPM)

Konsultationsdokument der ÜNB vom 10.02.2017 zur Umsetzung der GLDPM

Sehr geehrte Damen und Herren,


wir bedanken uns, dass wir als führender Fachverband an der Schnittstelle Abfallentsorgung und Energieerzeugung Stellung
zum „Gemeinsames Schreiben der deutschen ÜNB vom 10.02.2017“ beziehen können.

ITAD e.V. ist die Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen (TAB = Müllverbrennungsanlagen (MVA) und Ersatzbrennstoff-Kraftwerke (EBS-KW)) in Deutschland. Es sind knapp 80 TAB mit über 90 % der bundesdeutschen Kapazität Mitglied der ITAD, die einen Umsatz von rund 2,3 Mrd. € pro Jahr erwirtschaften.
Die ITAD Mitgliedsanlagen verwerten rund 23 Mio. t Abfälle pro Jahr und stellen Dritten rund 20 Mio. MWh an Wärme (Prozessdampf und Fernwärme) sowie rund 8 Mio. MWh an Strom aus dem Abfall zur Verfügung, meist in der Kombination als hocheffiziente KWK-Anlage. Mit dem gemeinsamen Schreiben der deutschen ÜNB vom 10.02.2017 sind auch einige unserer Mitglieds-Anlagen um Stellungnahme zu dem ÜNB Vorschlag zur Bildung eines gemeinsamen Netzmodells (Konsultationsdokument der ÜNB vom 10.02.2017 zur Umsetzung der „Generation and Load Data Provision Methodology“ (GLDPM)) gebeten worden. Hierzu möchten auch wir als Verband zum Konsultationsverfahren wie folgt Stellung nehmen:

1. Die Thermischen Abfallbehandlungsanlagen (TAB) gelten im Sinne des o.g. ÜNB Dokuments als „nicht dargebotsabhängige EE-NVR ohne EEG- Förderung“.
Gemäß EEG gilt: „… Energie … aus dem biologisch abbaubaren Anteil von Abfällen aus Haushalten und Industrie“ (s. § 3 Nr. 21e EEG 2017). Somit sind TAB als EEG-Anlagen anzusehen, die keine Vergütung erhalten. Daher können sich die TAB beim Herkunftsnachweisregister (HkNR) beim Umweltbundesamt zertifizieren lassen. Insofern sind die TAB auch in Bezug auf die
Kraftwerkseinsatzplanung (KWEP s. Anlage 1 zur Festlegung BK6-13-200) von der Verpflichtung zur Lieferung von bestimmten Daten ausgenommen.

2. Zur Gewährleistung einer nachhaltigen Entsorgungssicherheit verbunden mit einer größtmöglichen Energieverwendung, besteht für die meisten TAB eine vorrangige Verpflichtung zur wärmegeführten Fahrweise entsprechend des Kundenbedarfs. Die genannten Anlagen sind also im Sinne der ÜNB Anfrage nicht hauptsächlich stromgeführt.

Weitere allgemeine Anmerkungen:

• Grundsätzlich wäre zur Festlegung der von den ÜNB vorgeschlagenen Fragen ein formelles öffentliches Konsultationsverfahren durch die BNetzA zur Findung einer im Sinne aller Marktteilnehmer ausgewogenen gesetzes- und marktkonformen Regelung notwendig. Das Vorgehen der ÜNB birgt die Gefahr einseitiger Vorfestlegungen im Sinne einzelner Teilnehmer und garantiert keine transparenten Entscheidungsmechanismen bei strittigen Punkten.

• Die im o.g. ÜNB Dokument in Deutschland geforderten Daten gehen wesentlich über das eigentliche Ziel der Europäische Richtlinie (Verordnung EU 2015/1222) sowie auch des gemeinsamen Vorschlages aller europäischen ÜNB (ENTSO-E „Leitlinie für Kapazitätsvergabe und Engpassmanagement“ vom 13.05 2016) hinaus.

• In Zusammenhang mit dem mit der Energiewende erwarteten flexibleren Kundenverhalten und mehr disponiblen Lasten machen für Netzprognosen unterschiedliche Leistungsgrenzen von Lasten (ab 50 MW) und Einspeisern (ab 10 MW) keinen
Sinn. Mit Blick auf die dem Vorschlag zu Grunde liegenden europäischen Ziele sind 50 MW als Untergrenze ausreichend.

• Die ÜNB sollten vor neuen Datenabfragen die Ihnen an verschiedenen Stellen vorliegenden Daten (z. B. Plattform Regelleistung, Netztransparenz; REMIT, Marktstammdatenregister) auswerten und vorrangig den Datenaustausch mit den VNB in beiden Richtungen insbesondere zur Prognose und Simulation extremer Netzsituationen intensivieren.

• Die von den ÜNB beabsichtigten Abfragen von variablen Kostenelementen zur Marktsimulation sind aus Sicht der ITAD grundsätzlich nicht akzeptabel und auch nicht zielführend. Zudem sind hier Datensicherheit und Transparenz sowie Missbrauchskontrolle nicht beschrieben.

• Die Verwendung der Ergebnisse der Prognosen bzw. geplanten Simulationen und Ableitung von Maßnahmen sind nicht beschrieben und somit die Auswirkungen auf einzelne Marktteilnehmer völlig unklar. Welche der lt. EnWG erforderlichen netzbezogenen bzw. marktbezogenen Maßnahmen hat der ÜNB anzuwenden? Was passiert bei Prognosefehlern?

• Nach diesem Vorschlag sind ausgewählte Daten direkt durch einzelne Anlagenverantwortliche zu liefern. Das widerspricht den gültigen Marktzugangskonzepten insbesondere für kleinere Marktteilnehmer mit anderen Verantwortlichen (z.B. Bilanzkreisverantwortliche für FC PROD, FC CONS und Bilanzausgleich, Poolverantwortliche für Regelleistung).

Wir würden uns freuen, wenn Sie unsere Anmerkungen berücksichtigen würden. Für Rückfragen bzw. Diskussionen stehen wir
gerne zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüßen
Dipl.-Ing. Martin Treder
stellv. Geschäftsführer
Energie, Klima und Nachhaltigkeit