Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz

Stellungnahme zum Entwurf vom 28.08.2015

ITAD fordert

    1. Die Berücksichtigung von stationären und mobilen Wärme- bzw. Kältespeichern und Power-to-Heat-Anlagen in Kombination mit KWK-Anlagen,
    2. Eine zielgerichtete Förderung  innovativer Technologien, (Projekte kurz vor Marktreife u.a. ORC-Anlagen, Abwärmenutzung, mobile Speicher, Stationäre Wärme- und Kältespeicher)
    3. Förderung von Niedertemperaturwärme (insb. Kondensationswärme).
    4. Keine weitere Lenkung von Abfallströmen durch  zusätzliche Förderung der abfallstämmigen Biomasse bei Bestandsanlagen.
    5. Komplexe TAB-Anlagen haben großes Energieeffizienzpotential, das technisch aber nicht wirtschaftlich umsetzbar ist. Hier sollte 25 %-Grenze der ansatzfähigen Investitionskosten gelockert werden.
    6. Eine Harmonisierung der Gesetzgebung, insb. zwischen KWKG, EEG und EEWärmeG ist unbedingt erforderlich bzw. die Zusammenfassung der Gesetze ist anzustreben. Dabei sollte die Umweltauswirkung stärker berücksichtigt werden.
    7. „Ökowärme“ statt nur Ökostrom. Herkunftsnachweisregister erweitern, auch als Nachweissystem für EEWärmeG und EnEV-Verpflichtungen.
    8. Berücksichtigung der CO2-Minderung, Klimaschutz honorieren.
    9. Anreiz zur Flexibilisierung des Stromsystems schaffen, z. B. bei nicht kostendeckenden Strommarktpreisen Aufstockungszahlung zur Vergütung der CO2-Vermeidung.