Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz
Stellungnahme zum Entwurf vom 28.08.2015
ITAD fordert
- Die Berücksichtigung von stationären und mobilen Wärme- bzw. Kältespeichern und Power-to-Heat-Anlagen in Kombination mit KWK-Anlagen,
- Eine zielgerichtete Förderung innovativer Technologien, (Projekte kurz vor Marktreife u.a. ORC-Anlagen, Abwärmenutzung, mobile Speicher, Stationäre Wärme- und Kältespeicher)
- Förderung von Niedertemperaturwärme (insb. Kondensationswärme).
- Keine weitere Lenkung von Abfallströmen durch zusätzliche Förderung der abfallstämmigen Biomasse bei Bestandsanlagen.
- Komplexe TAB-Anlagen haben großes Energieeffizienzpotential, das technisch aber nicht wirtschaftlich umsetzbar ist. Hier sollte 25 %-Grenze der ansatzfähigen Investitionskosten gelockert werden.
- Eine Harmonisierung der Gesetzgebung, insb. zwischen KWKG, EEG und EEWärmeG ist unbedingt erforderlich bzw. die Zusammenfassung der Gesetze ist anzustreben. Dabei sollte die Umweltauswirkung stärker berücksichtigt werden.
- „Ökowärme“ statt nur Ökostrom. Herkunftsnachweisregister erweitern, auch als Nachweissystem für EEWärmeG und EnEV-Verpflichtungen.
- Berücksichtigung der CO2-Minderung, Klimaschutz honorieren.
- Anreiz zur Flexibilisierung des Stromsystems schaffen, z. B. bei nicht kostendeckenden Strommarktpreisen Aufstockungszahlung zur Vergütung der CO2-Vermeidung.