Mantelverordnung (Ersatzbaustoffverordnung)

Gemeinsame Stellungnahme von ITAD und IGAM vom 6.3.2017

Wir anerkennen die vorgenommenen Bemühungen des BMUB zur Schaffung einer einheitlichen Bundesverordnung für die beiden wichtigsten Verwertungswege, dem Recycling von mineralischen Abfällen und der Verfüllung von Gruben und Tagebauten.

Gerade für die Produktion und Verwendung mineralischer Ersatzbaustoffe ist dabei der Erhalt des status-quo unabdingbar. Es wäre fatal und sowohl der Öffentlichkeit als auch der Politik und den Unternehmen nicht zu vermitteln, wenn einerseits unter dem Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit, der Schonung natürlicher Ressourcen sowie der Vermeidung unnötiger Eingriffe in die Natur, die Ersatzbaustoffe als wichtige geeignete Substitutionsbaustoffe herausgestellt würden, aber anderseits ein für deren Verwendung erstmals entwickeltes bundeseinheitliches Regelwerk den Recyclinggedanken künftig durch Hürden konterkariert. Ganz in diesem Sinne haben auch wir – wie dem BMUB bekannt – in den vergangenen Jahren am Entwicklungsprozess der Mantelverordnung konstruktiv mitgewirkt und ihre Fortentwicklung dabei auch durch eigene Forschungsprojekte unterstützt. Wir betrachten die Ersatzbaustoffverordnung insoweit als großen Fortschritt und gutes Ergebnis eines sach- und fachgerechten Austausches, an dem wir auch in Zukunft festhalten werden.