ITAD-Stellungnahme zur 2. Verordnung zur Veränderung der Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV)

Bis zum 31.01.2021 mussten sich stromerzeugende Thermische Abfallbehandlungsanlagen (TAB) beim MaStR registrieren. ITAD empfahl den Mitgliedsanlagen, die TAB als „Verbrennungsanlage“ zu registrieren.