ITAD zur Änderung der Bioabfallverordnung

In der ausführlichen Stellungnahme werden bestehende Widersprüche bei der Grundlagenerarbeitung der Verordnung aufgezeigt und vor dem Hintergrund eines sachgerechten Klima- und Umweltschutzes auf die Notwendigkeit eines grundsätzlichen Umdenkens zur Erschließung der bestehenden Potenziale einer nachhaltigen Bioabfallbewirtschaftung hingewiesen.

Am Beispiel der Bewirtschaftung von Bioabfällen zeigt sich ein grundsätzliches Problem der Kreislaufwirtschaft, wenn Visionen, Zielvorgaben und Realität nur schwer (oder überhaupt nicht) in Einklang zu bringen sind. Hierbei können folgende Punkte hervorgehoben werden: 

  • Begriffsbestimmung/Anwendungsbereich - Reststoffe aus der Landwirtschaft sind außerhalb des Anwendungsbereiches der BioAbfV,
  • Konkurrenzsituation Biomasse (als Energieträger) versus Bioabfall (als Abfall/Produkt) etc. - diese beeinflusst das Mengenpotenzial und die Abgrenzung der Rechtsgebiete,
  • Fehlendes „Gesamtkonzept Bio“ – Humussicherung/-aufbau vs. Acker als Entsorgungsanlage, Nährstoffversorgung vs. Grundwasserschutz, stoffliche (zukünftig auch als Kohlenstoffträger) vs. energetische Nutzung etc.,
  • Ideologie vs. Fakten: „Bio ist per se gut!“ - Kompostierung und Bioabfallvergärung werden (auch) aus energetischer Sicht und Klimaschutzgründen „gehypt“ – entspricht jedoch nicht den Fakten, wie die ITAD-Stellungnahme anhand von UBA-Daten ausführlich darlegt,
  • Problematik Eigenkompostierung - diese gilt als die „Königsdisziplin“ der Abfallverwertung. Das ist insofern richtig, wenn sachgerecht eigenkompostiert wird – wenn jedoch auf die Garten-/Beet-Flächen bezogen zu viel Bioabfall kompostiert und ausgebracht wird oder die Kompostierung falsch erfolgt, kann eine Sammlung und Verwertung über die Biotonne und ggf. auch über die Restmülltonne ökologischer sein,
  • Qualität vor Quantität - gerade die Verwertung von Bioabfällen erfordert eine konsequente störstofffreie Sammlung. Wenn sinnvollerweise weitreichende Anforderungen an den Störstoffanteil im Kompost durch die BioAbfV umgesetzt werden sollen (denn selbstverständlich muss der Eintrag von Kunststoffen in die Ökosysteme minimiert werden), aber gleichzeitig ein „scharfer“ Anschluss- und Benutzungszwang angestrebt wird, besteht die Gefahr, dass das Ziel der Mengensteigerung der Bioabfallerfassung das Ziel einer möglichst hochwertigen Verwertung konterkariert.