Auch die Carbon-Leakage-Verordnung zeigt: das BEHG ist für die Abfallwirtschaft ungeeignet – Klimaschutz darf Ziele einer nachhaltigen Abfallwirtschaft nicht gefährden

In einer gemeinsamen Stellungnahme mit dem BDSAV zeigt ITAD auf, dass die vorgelegten Regelungen und Definitionen der BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung (BECV) sowie das gesamte System des BEHG in Bezug auf die Abfallwirtschaft nicht bis zum Ende gedacht wurden. Eine Verteuerung von Abfällen zur energetischen Verwertung kann darüber hinaus zur Verlagerung von CO2- und anderen Emissionen ins Ausland führen. Gleichzeitig fordert ITAD das Bundesumweltministerium zur Zusammenarbeit auf, um endlich gemeinsam sachgerechte und nachhaltige Lösungen zum Klimaschutz zu entwickeln.

Hier finden Sie unsere Pressemitteilung, unser Positionspapier sowie Hintergrundinformationen und Stellungnahmen zu diesen Thema.