FAQ

Ist die produzierte Energie wirklich eine “erneuerbare” Energie?

Ursprünglicher Zweck des Anlagenbetriebes ist die schadlose Entsorgung von Abfällen. Eine weitere Aufgabe ist heutzutage die Umwandlung der dabei entstehenden Wärme in nutzbare Energieformen wie Strom, Fernwärme oder Prozessdampf. Die Nuzung des Energieinhaltes der Abfälle spart an anderer Stelle Brennstoffe ein.

Biogen – also erneuerbare Energiequelle im rechtlichen Sinne – sind im Schnitt 50 – 60 % des deutschen Siedlungsabfalls. (Quelle: Klimaschutzpotenziale der Abfallwirtschaft, BMU, UBA, BDE, 2010)

Was passiert mit den Reststoffen?

Aus der Schlacke (fester Verbrennungsrückstand) werden zunächst Metalle abgeschieden und einer stofflichen Verwertung zugeführt. Nach mechanischer Aufbereitung und einer ca. 3-monatigen Lagerung wird ca. 80 % der Schlacke, etwa im Straßen- und Wegebau, verwertet.

Rückstände aus der Rauchgasreinigung werden mit den nicht bei der Verbrennung vernichteten Schadstoffen sicher in ehemaligen Kali- und Salzbergwerken Untertage entsorgt und verhindern dort Einstürze.

Gibt es in Deutschland Überkapazitäten oder werden weitere Anlagen geplant und gebaut?

In einigen Regionen gibt es tatsächlich überhöhte Kapazitäten. Dies resultiert u. a. daraus, dass keine übergeordnete Bedarfsplanung erfolgt. Jeder, der eine Anlage plant, die den gesetzlichen Vorgaben entspricht, darf sie auch bauen.

Bezüglich des Abfalls, der verbrannt werden kann, ist die importierte Menge jedoch derzeit kaum größer als die exportierte. Ein übermäßiger Import ist kaum zu befürchten, da die Kosten einer Verbrennung höher sind, als die in anderen Ländern immer noch verbreitete Deponierung.

Mit einem weiteren, deutlichen Ausbau der Kapazitäten ist aber nicht zu rechnen.

Vgl.: Faktenblatt Kapzitäten und Importe

Ist Müllverbrennung Energieverschwendung?

Gelegentlich wird befürchtet, zum Verbrennen von Abfall würde Energie benötigt. Abfall brennt ab einem Heizwert von rund 6.000 kJ/kg selbstgängig, Hausmüll liegt generell weit darüber, so dass zusätzliche Energie generell nicht notwendig ist. Damit wird nicht Energie verschwendet, sondern zusätzliche Energie erzeugt, die zudem noch fossile Energieträger einsparen hilft. Falls einmal nur sehr nasser, nicht genügend heizwertreicher Abfall vorhanden sein sollte, kann gelegentlich eine Zugabe von Brennstoffen erforderlich werden, um die gesetzlich geforderte Mindesttemperatur von 850 °C einzuhalten.

Warum gibt es noch grenzüberschreitende Abfallverbringung? Sie schadet der Umwelt und sollte grundsätzlich verboten werden.

Es ist immer am besten, den Abfall dort zu verarbeiten, wo er anfällt. Abfall sollte aber immer auch da entsorgt werden, wo die umweltfreundlichste, effizienteste und ökonomischste Entsorgung möglich ist. Dies kann in Grenzgebieten durchaus im Nachbarland sein, und wenn der Standard (Deponieanteil, Rauchgasreinigung) in einem Land besonders niedrig ist, oder ein akuter Notfall besteht, auch schon einmal weiter entfernt. Man sollte nicht vergessen, dass Emissionen, die durch eine nahe, aber minderwertige Entsorgung entstehen, auch nicht an den Landesgrenzen halt machen. So kann es auch für die Umwelt günstiger sein, Abfall über eine längere Strecke zu transportieren, wenn die Energie besser genutzt werden kann und dadurch fossile Brennstoffe eingespart werden können. Dies sollte jedoch nicht zu einem Verzicht auf die Entsorgungsautarkie einzelner Regionen führen.

Lassen sich mit Emissionsmessungen alle Schadstoffe erfassen?

Die Hauptbefürchtungen sind:

  1. dass einige Stoffe sich mit Staubpartikeln verbinden, Messungen jedoch nur in der Luft durchgeführt werden
  2. dass der Großteil der schädlichen Stoffe unbekannt ist, und demzufolge überhaupt nicht gemessen werden können, und
  3. dass Überschreitungen keine Konsequenzen haben.

Zu 1.: Partikel, die sich mit Staub o.ä. binden, werden erfasst, indem die Rauchgasproben mitsamt aller Partikel ausgeschleust und dann die enthaltenen Stoffe bestimmt werden.

Zu 2.: Auch unbekannte Stoffe, in Form von Metallen oder organische Stoffe, werden bei Rauchgasreinigung in der MVA angewandten Verfahren in gleichem Maße zurückgehalten oder zerstört. Toxikologische Untersuchungen haben zudem ergeben, dass –wenn überhaupt - nur ein geringes Toxizitätspotential für mögliche unbekannte Stoffe gegeben ist. (Lahl, „Gesamtemissionen deutlich verringert“, Müllmagazin 08/04, 4 (10).)

Zu 3.: Wenn die Emissionswerte die gesetzlichen Vorgaben überschreiten, müssen die Anlagenbetreiber dies der Genehmigungsbehörde mitteilen. Bei den meisten Anlagen geschieht dies automatisch über die elektronische Fernüberwachung (EFÜ). Kann das Problem nicht kurzfristig gelöst werden, muss  die Anlage ggf. abgeschaltet werden.

Warum wird der Abfall nicht einfach recycelt?

Die stoffliche Verwertung (Recycling) hat Vorrang bei der Behandlung des Abfalls. So sieht es u. a. die Abfall-Rahmenrichtlinie der Europäischen Union vor. Energetisch verwertet bzw. verbrannt werden sollen nur die Anteile, die entweder nicht mehr stofflich verwertbar sind (z. B. weil die Zahl der maximal möglichen Zyklen - etwa bei Papier oder PET-Flaschen - erreicht ist, oder der Schadstoffanteile zu hoch ist) oder diejenigen, deren Aussortierung oder Getrennt-Erfassung ökologisch und ökonomisch nicht mehr zu vertreten ist. In diesen Fällen ist die Gewinnung von Energie und damit die Einsparung von Primärbrennstoffen sinnvoller, als mit zusätzlichem Sortier-, Transport-, und Produktionsaufwand oft nur geringe Mengen von Primärrohstoffen einzusparen. Welche Behandlungsmethode im Einzelfall die effizienteste ist, darüber gibt die Ökobilanz Auskunft, unter Einbeziehung aller Faktoren wie Transportwege, Sortieraufwand, Verfahrenseffizienz und Verwertbarkeit des Ergebnisses.

Was ist der Unterschied zwischen Müllverbrennung, Abfallverwertung, thermischer Abfallbehandlung und dem Einsatz in Müllheizkraftwerken?

Die thermische Abfallverwertung ist unter vielen Synonymen bekannt. Alle Anlagen nutzen die freigesetzte Energie in bestimmter Form, so dass von einer Verwertung gesprochen werden kann. Der gesetzliche Begriff Verwertung ist jedoch an strengere Voraussetzungen geknüpft, so dass oft auch einfach von thermischer Abfallbehandlung gesprochen wird.

Zur Unterscheidung nach Art der Energiegewinnung finden sich gelegentlich auch die Bezeichnungen MKW (Müllkraftwerk, nur Stromerzeugung), MHW (Müllheizwerk, nur Wärme), MHKH (Müllheizkraftwerk, Strom und Wärme). Müllverbrennungsanlage ist eine allgemein verwendete Bezeichnung.