FAQ
Warum können wir den Müll nicht wie bisher deponieren?
Deponien verbrauchen enorm viel Platz und erfordern aufwendige Nachsorge. Auch nach Abdeckung ist das Gebiet aufgrund der Instabilität kaum nutzbar. Energie- und Ressourcenanteile bleiben ungenutzt. Durch den Faulprozess entsteht Methangas, das 25-mal klimaschädlicher als CO2 ist. Seit Mitte 2005 ist die Deponierung von unbehandeltem Hausmüll daher nicht mehr erlaubt.
Warum gibt es noch grenzüberschreitende Abfallverbringung? Sie schadet der Umwelt und sollte grundsätzlich verboten werden.
Es ist immer am besten, den Abfall dort zu verarbeiten, wo er anfällt. Abfall sollte aber immer auch da entsorgt werden, wo die umweltfreundlichste, effizienteste und ökonomischste Entsorgung möglich ist. Dies kann in Grenzgebieten durchaus im Nachbarland sein, und wenn der Standard (Deponieanteil, Rauchgasreinigung) in einem Land besonders niedrig ist, oder ein akuter Notfall besteht, auch schon einmal weiter entfernt. Man sollte nicht vergessen, dass Emissionen, die durch eine nahe, aber minderwertige Entsorgung entstehen, auch nicht an den Landesgrenzen halt machen. So kann es auch für die Umwelt günstiger sein, Abfall über eine längere Strecke zu transportieren, wenn die Energie besser genutzt werden kann und dadurch fossile Brennstoffe eingespart werden können. Dies sollte jedoch nicht zu einem Verzicht auf die Entsorgungsautarkie einzelner Regionen führen.
Lassen sich mit Emissionsmessungen alle Schadstoffe erfassen?
Die Hauptbefürchtungen sind:
- dass einige Stoffe sich mit Staubpartikeln verbinden, Messungen jedoch nur in der Luft durchgeführt werden
- dass der Großteil der schädlichen Stoffe unbekannt ist, und demzufolge überhaupt nicht gemessen werden können, und
- dass Überschreitungen keine Konsequenzen haben.
Zu 1.: Partikel, die sich mit Staub o.ä. binden, werden erfasst, indem die Rauchgasproben mitsamt aller Partikel ausgeschleust und dann die enthaltenen Stoffe bestimmt werden.
Zu 2.: Auch unbekannte Stoffe, in Form von Metallen oder organische Stoffe, werden bei Rauchgasreinigung in der MVA angewandten Verfahren in gleichem Maße zurückgehalten oder zerstört. Toxikologische Untersuchungen haben zudem ergeben, dass –wenn überhaupt - nur ein geringes Toxizitätspotential für mögliche unbekannte Stoffe gegeben ist. (Lahl, „Gesamtemissionen deutlich verringert“, Müllmagazin 08/04, 4 (10).)
Zu 3.: Wenn die Emissionswerte die gesetzlichen Vorgaben überschreiten, müssen die Anlagenbetreiber dies der Genehmigungsbehörde mitteilen. Bei den meisten Anlagen geschieht dies automatisch über die elektronische Fernüberwachung (EFÜ). Kann das Problem nicht kurzfristig gelöst werden, muss die Anlage ggf. abgeschaltet werden.
Warum wird der Abfall nicht einfach recycelt?
Die stoffliche Verwertung (Recycling) hat Vorrang bei der Behandlung des Abfalls. So sieht es u. a. die Abfall-Rahmenrichtlinie der Europäischen Union vor. Energetisch verwertet bzw. verbrannt werden sollen nur die Anteile, die entweder nicht mehr stofflich verwertbar sind (z. B. weil die Zahl der maximal möglichen Zyklen - etwa bei Papier oder PET-Flaschen - erreicht ist, oder der Schadstoffanteile zu hoch ist) oder diejenigen, deren Aussortierung oder Getrennt-Erfassung ökologisch und ökonomisch nicht mehr zu vertreten ist. In diesen Fällen ist die Gewinnung von Energie und damit die Einsparung von Primärbrennstoffen sinnvoller, als mit zusätzlichem Sortier-, Transport-, und Produktionsaufwand oft nur geringe Mengen von Primärrohstoffen einzusparen. Welche Behandlungsmethode im Einzelfall die effizienteste ist, darüber gibt die Ökobilanz Auskunft, unter Einbeziehung aller Faktoren wie Transportwege, Sortieraufwand, Verfahrenseffizienz und Verwertbarkeit des Ergebnisses.