FAQ
Ist die produzierte Energie wirklich eine “erneuerbare” Energie?
Ursprünglicher Zweck des Anlagenbetriebes ist die schadlose Entsorgung von Abfällen. Eine weitere Aufgabe ist heutzutage die Umwandlung der dabei entstehenden Wärme in nutzbare Energieformen wie Strom, Fernwärme oder Prozessdampf. Die Nuzung des Energieinhaltes der Abfälle spart an anderer Stelle Brennstoffe ein.
Biogen – also erneuerbare Energiequelle im rechtlichen Sinne – sind im Schnitt 50 – 60 % des deutschen Siedlungsabfalls. (Quelle: Klimaschutzpotenziale der Abfallwirtschaft, BMU, UBA, BDE, 2010)
Was passiert mit den Reststoffen?
Aus der Schlacke (fester Verbrennungsrückstand) werden zunächst Metalle abgeschieden und einer stofflichen Verwertung zugeführt. Nach mechanischer Aufbereitung und einer ca. 3-monatigen Lagerung wird ca. 80 % der Schlacke, etwa im Straßen- und Wegebau, verwertet.
Rückstände aus der Rauchgasreinigung werden mit den nicht bei der Verbrennung vernichteten Schadstoffen sicher in ehemaligen Kali- und Salzbergwerken Untertage entsorgt und verhindern dort Einstürze.
Warum können wir den Müll nicht wie bisher deponieren?
Deponien verbrauchen enorm viel Platz und erfordern aufwendige Nachsorge. Auch nach Abdeckung ist das Gebiet aufgrund der Instabilität kaum nutzbar. Energie- und Ressourcenanteile bleiben ungenutzt. Durch den Faulprozess entsteht Methangas, das 25-mal klimaschädlicher als CO2 ist. Seit Mitte 2005 ist die Deponierung von unbehandeltem Hausmüll daher nicht mehr erlaubt.
Gibt es in Deutschland Überkapazitäten oder werden weitere Anlagen geplant und gebaut?
In einigen Regionen gibt es tatsächlich überhöhte Kapazitäten. Dies resultiert u. a. daraus, dass keine übergeordnete Bedarfsplanung erfolgt. Jeder, der eine Anlage plant, die den gesetzlichen Vorgaben entspricht, darf sie auch bauen.
Bezüglich des Abfalls, der verbrannt werden kann, ist die importierte Menge jedoch derzeit kaum größer als die exportierte. Ein übermäßiger Import ist kaum zu befürchten, da die Kosten einer Verbrennung höher sind, als die in anderen Ländern immer noch verbreitete Deponierung.
Mit einem weiteren, deutlichen Ausbau der Kapazitäten ist aber nicht zu rechnen.
Ist Müllverbrennung Energieverschwendung?
Gelegentlich wird befürchtet, zum Verbrennen von Abfall würde Energie benötigt. Abfall brennt ab einem Heizwert von rund 6.000 kJ/kg selbstgängig, Hausmüll liegt generell weit darüber, so dass zusätzliche Energie generell nicht notwendig ist. Damit wird nicht Energie verschwendet, sondern zusätzliche Energie erzeugt, die zudem noch fossile Energieträger einsparen hilft. Falls einmal nur sehr nasser, nicht genügend heizwertreicher Abfall vorhanden sein sollte, kann gelegentlich eine Zugabe von Brennstoffen erforderlich werden, um die gesetzlich geforderte Mindesttemperatur von 850 °C einzuhalten.
Warum gibt es noch grenzüberschreitende Abfallverbringung? Sie schadet der Umwelt und sollte grundsätzlich verboten werden.
Es ist immer am besten, den Abfall dort zu verarbeiten, wo er anfällt. Abfall sollte aber immer auch da entsorgt werden, wo die umweltfreundlichste, effizienteste und ökonomischste Entsorgung möglich ist. Dies kann in Grenzgebieten durchaus im Nachbarland sein, und wenn der Standard (Deponieanteil, Rauchgasreinigung) in einem Land besonders niedrig ist, oder ein akuter Notfall besteht, auch schon einmal weiter entfernt. Man sollte nicht vergessen, dass Emissionen, die durch eine nahe, aber minderwertige Entsorgung entstehen, auch nicht an den Landesgrenzen halt machen. So kann es auch für die Umwelt günstiger sein, Abfall über eine längere Strecke zu transportieren, wenn die Energie besser genutzt werden kann und dadurch fossile Brennstoffe eingespart werden können. Dies sollte jedoch nicht zu einem Verzicht auf die Entsorgungsautarkie einzelner Regionen führen.
Lassen sich mit Emissionsmessungen alle Schadstoffe erfassen?
Die Hauptbefürchtungen sind:
- dass einige Stoffe sich mit Staubpartikeln verbinden, Messungen jedoch nur in der Luft durchgeführt werden
- dass der Großteil der schädlichen Stoffe unbekannt ist, und demzufolge überhaupt nicht gemessen werden können, und
- dass Überschreitungen keine Konsequenzen haben.
Zu 1.: Partikel, die sich mit Staub o.ä. binden, werden erfasst, indem die Rauchgasproben mitsamt aller Partikel ausgeschleust und dann die enthaltenen Stoffe bestimmt werden.
Zu 2.: Auch unbekannte Stoffe, in Form von Metallen oder organische Stoffe, werden bei Rauchgasreinigung in der MVA angewandten Verfahren in gleichem Maße zurückgehalten oder zerstört. Toxikologische Untersuchungen haben zudem ergeben, dass –wenn überhaupt - nur ein geringes Toxizitätspotential für mögliche unbekannte Stoffe gegeben ist. (Lahl, „Gesamtemissionen deutlich verringert“, Müllmagazin 08/04, 4 (10).)
Zu 3.: Wenn die Emissionswerte die gesetzlichen Vorgaben überschreiten, müssen die Anlagenbetreiber dies der Genehmigungsbehörde mitteilen. Bei den meisten Anlagen geschieht dies automatisch über die elektronische Fernüberwachung (EFÜ). Kann das Problem nicht kurzfristig gelöst werden, muss die Anlage ggf. abgeschaltet werden.