FAQ

Gibt es in Deutschland Überkapazitäten oder werden weitere Anlagen geplant und gebaut?

In einigen Regionen gibt es tatsächlich überhöhte Kapazitäten. Dies resultiert u. a. daraus, dass keine übergeordnete Bedarfsplanung erfolgt. Jeder, der eine Anlage plant, die den gesetzlichen Vorgaben entspricht, darf sie auch bauen.

Bezüglich des Abfalls, der verbrannt werden kann, ist die importierte Menge jedoch derzeit kaum größer als die exportierte. Ein übermäßiger Import ist kaum zu befürchten, da die Kosten einer Verbrennung höher sind, als die in anderen Ländern immer noch verbreitete Deponierung.

Mit einem weiteren, deutlichen Ausbau der Kapazitäten ist aber nicht zu rechnen.

Vgl.: Faktenblatt Kapzitäten und Importe

Gibt es nicht inzwischen fortschrittlichere thermische Behandlungsmethoden als die Rostfeuerung?

Es gab und gibt verschiedene Ansätze, wie die sog. Pyrolyse oder Vergasung. Durchsetzen konnten sich diese Techniken bisher allerdings nicht. Sie scheitern zum Beispiel an zu geringer Energieausbeute, hohen Emissionen oder an der Übertragung von dem Labor in den großtechnischen Maßstab. Die vollständige Umwandlung eines Brennstoffs ist grundsätzlich immer effizienter als unvollständige Verbrennungsvorgänge. In den ausgereiften klassischen Hausmüllverbrennungsanlagen lassen sich mit den in Deutschland anfallenden Siedlungsabfällen die ökologisch und ökonomisch besten Ergebnisse erzielen. Vom Umweltbundesamt gibt eine Studie über den Sachstand zu den alternativen Verfahren für die thermische Entsorgung von Abfällen.

Ist Müllverbrennung Energieverschwendung?

Gelegentlich wird befürchtet, zum Verbrennen von Abfall würde Energie benötigt. Abfall brennt ab einem Heizwert von rund 6.000 kJ/kg selbstgängig, Hausmüll liegt generell weit darüber, so dass zusätzliche Energie generell nicht notwendig ist. Damit wird nicht Energie verschwendet, sondern zusätzliche Energie erzeugt, die zudem noch fossile Energieträger einsparen hilft. Falls einmal nur sehr nasser, nicht genügend heizwertreicher Abfall vorhanden sein sollte, kann gelegentlich eine Zugabe von Brennstoffen erforderlich werden, um die gesetzlich geforderte Mindesttemperatur von 850 °C einzuhalten.