FAQ

Sind an den Umgang mit Abfällen aus Haushalten, die aufgrund eines Infektionsverdachts oder aufgrund einer tatsächlichen Infektion unter Quarantäne stehen, besondere infektionspräventive Maßnahmen an die Sammlung und Entsorgung zu stellen?

Beim Umgang mit Haushaltsabfällen aus Quarantänebereichen sind die üblichen, hygienischen Vorsorgemaßnahmen bei der Sammlung und Entsorgung von Siedlungsabfällen zu beachten.
Um sowohl bei den Erzeugern der Abfälle, weiteren Nutzern der gleichen Restmülltonne aber auch bei Dritten wie Müllwerkern eine Gefährdung sicher auszuschließen, sollten die Abfälle nicht lose in die Restmülltonne gegeben werden. Stattdessen sind diese zuvor in stabile Müllsäcke zu verpacken, die z.B. durch Verknoten sicher verschlossen werden. (siehe z.B. Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) – Infoblätter „Coronavirus“).
Im Einzelfall können die zuständigen Behörden (Gesundheitsämter) darüber­hinausgehende Maßnahmen zur separaten Erfassung und Entsorgung bestimmter Abfälle anordnen.

Wird das neuartige Corona-Virus in der thermischen Abfallbehandlung zerstört?

Das Virus wird bei den für die Verbrennung von Siedlungsabfällen vorgeschriebenen Mindestverbrennungstemperaturen sicher zerstört
(siehe z.B. Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) – Infoblätter „Coronavirus )