Stellenwert der thermischen Abfallbehandlung

In der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen im Bundestag äußert sich die Bundesregierung zum Stellenwert der thermischen Abfallbehandlung und stellt klar, dass gerade auch bei Pandemien ausreichende Kapazitäten an thermischer Abfallbehandlung zur Verfügung stehen müssen. Des weiteren wird ausgeführt, dass die Verbrennung von Reststoffen keine Behinderung für die stoffliche Verwertung darstellt.

Darüber hinaus wird auch eine detaillierte Bewertung der klimarelevanten Emissionen aus der thermischen Abfallbehandlung angegeben. Diese sind für die Siedlungsabfallverbrennung zwar Brutto in den vergangenen Jahren durch das Deponierungsverbot unbehandelter Abfälle auf gut 9 Millionen Tonnen im Jahr 2018 angestiegen, da aber Thermische Abfallbehandlungsanlagen heute gleichzeitig im großen Stil Wärme und Strom produzieren und fossile Energieträger ersetzen, trage „die Verbrennung von Abfällen zu einer Entlastung bei Treibhausgasemissionen bei“, stellt die Bundesregierung fest. Insgesamt gibt die Bundesregierung die Treibhausgasemissionen aus der Verbrennung von Abfällen mit weit über 20 Mio. Tonnen an.

Auch technisch sind die Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in einem guten Zustand. Die Anlagen werden „kontinuierlichen Revisionen unterzogen“ und müssen laufend an die gesetzlichen Anforderungen und damit den Stand der Technik angepasst werden. Dadurch werden Anlagen auch künftig sukzessive modernisiert.