Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider – 42. BImSchV

Die 42. BImSchV wurde am 19. Juli 2017 verkündet.

Ziel der Verordnung ist die Verhinderung der Ausbreitung von Legionellen.

Nach unserer Auffassung sind die Nassabscheider der TAB in der Regel auf Grund des ausreichend hoher Temperaturen nicht betroffen, möglicherweise aber die Befeuchtungseinrichtungen bei den Luftkondensatoren, Nasskühltürme  sowie gegebenenfalls weitere Verdunstungskühlanlagen z.B. bei Groß-Klimaanlagen.

Für die ggf. erforderliche Probenahme hat das Umweltbundesamt Empfehlungen veröffentlicht. Zum Informationsformat und Übermittlungswege für Anzeigen und Meldungen gibt es in NRW einen Runderlass.

Am 16. September 2019 hat die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI) einen Auslegungsfragenkatalog veröffentlicht mit der für verschiedene Aggregate beantwortet wird, inwieweit diese in den Anwendungsbereich der Verordnung fallen.