EU-Emissionshandel nur nach vorheriger Folgenabschätzung für den Abfallsektor

Pressemitteilung vom 24.06.2022

EU-Emissionshandel nur nach vorheriger Folgenabschätzung für den Abfallsektor

Nationalen Alleingang zum BEHG stoppen

Am 22.06.2022 hat das Europäische Parlament für die Einbeziehung der thermischen Abfallbehandlung in das EU-Emissionshandelssystem (EU-ETS) ab dem 01. Januar 2026 gestimmt. ITAD unterstützt weiterhin den europäischen Green Deal und seine Klima- und Nachhaltigkeitsziele vom Grundsatz her umfänglich. Der angenommene Text birgt aber die Gefahr, dass die in vielen Mitgliedsstaaten gut funktionierende Systematik der Kreislaufwirtschaft ernsthaft gestört wird. Daher muss die Branche als Ganzes analysiert werden.

Eine Einbeziehung der thermischen Abfallbehandlung in den europäischen Emissionshandel ohne Bewertung der Nebenwirkungen und möglicher Folgeschäden auf etablierte und sachgerechte Entsorgungspraktiken und -wege ist fahrlässig und würde Fragen der Ungleichbehandlung zwischen der energetischen Verwertung und dem Rest des Abfallsektors aufwerfen“ warnt ITAD-Geschäftsführer Carsten Spohn. „Daher ist eine umfassende Folgenabschätzung vor einer endgültigen Entscheidung über die Einbeziehung einzelner Bereiche der Kreislaufwirtschaft zwingend erforderlich.

Auch bleibt ITAD bei der grundsätzlichen Aussage, dass die Lenkungswirkung zur Verringerung der fossilen CO2-Emissionen der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen bereits früher einsetzt, nämlich bei der Entwicklung von Kunststoffprodukten, die wiederverwendet und recycelt werden können. Auf diese Weise würde eine deutlich geringere Menge an nicht verwertbaren Abfällen fossilen Ursprungs in Abfallverbrennungsanlagen gelangen – mit entsprechend positiven Folgen in Bezug auf den Klimaschutz.

Es bleibt dabei: Klimaschutz und Abfallvermeidung müssen beim Produkt ansetzen, um eine sachgerechte Lenkungswirkung zu entfalten“, erläutert der ITAD-Geschäftsführer. Man müsse ausschließen, dass durch die Einbeziehung von Abfallverbrennungsanlagen in den Emissionshandel ein ungeeigneter Ansatz gewählt wird und dadurch Haushalte und Wirtschaft mit zusätzlichen Kosten belastet werden ohne tatsächliche Klimaschutzpotenziale zu erschließen oder mehr Umweltschutz zu generieren.

Die europäischen Diskussionen haben aber auch Auswirkungen auf die aktuellen Diskussionen in Deutschland um das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG).

„Vor dem Hintergrund der europäischen Diskussionen zur Ausweitung des Emissionshandels sind nationale Alleingänge unnötig und die Erweiterung des Anwendungsbereiches des BEHG für den „Brennstoff Abfall“ mit dem geplanten Start im Januar 2023 zu stoppen“ fordert Spohn. 

Weitere Stellungnahmen, Daten und Fakten, u.a. zum Thema Klimaschutz und Thermische Abfallbehandlung, finden Sie unter www.itad.de mit einen gesonderten Themenbereich zum Emissionshandel.

ITAD ist die Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland. Über 80 Thermische Abfallbehandlungsanlagen (TAB) mit rund 92 % der bundesdeutschen Behandlungskapazität sind Mitglied der ITAD. Sie verwerten mit fast 7.000 Mitarbeitern jährlich rund 25 Mio. Tonnen Abfälle, überwiegend aus Haushalten und Gewerbe. Damit gewährleisten sie maßgeblich die Entsorgungssicherheit für Bürger und Industrie. Durch die Substitution von Strom und Wärme aus fossilen Energieträgern sowie die Verwertung von Metallen aus den Verbrennungsrückständen betrug der Beitrag der TAB zum Klimaschutz 2020 mehr als 7 Mio. t CO2-Äquivalente.

Interessenvertretung:
ITAD ist registrierte Interessenvertreterin und wird im Lobbyregister des Bundes unter der Registernummer: R000996 geführt. ITAD betreibt Interessenvertretung auf der Grundlage des „Verhaltenskodex für Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter im Rahmen des Lobbyregistergesetzes.“