ITAD-Pressemitteilung zur TEHG-Novelle
Die Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland e.V. (ITAD) äußert erhebliche Bedenken hinsichtlich der Novellierung des europäischen Emissionshandels. Ein nationaler Alleingang der Bundesregierung könnte negative Folgen für die gesamte Kreislaufwirtschaft in Deutschland haben, warnt die ITAD.
Der aktuelle Gesetzesentwurf zur Novellierung des Treibhausgasemissionshandelsgesetzes (TEHG) sieht vor, bestimmte Abfallverbrennungsanlagen vorzeitig und unerwartet ab dem Jahr 2027 in den EU-Emissionshandel (EU-ETS I) einzubeziehen. ITAD hält dies für einen verfrühten Schritt, der den Entscheidungen der EU-Kommission vorgreift, die erst 2026 über den europaweiten Umgang mit der Abfallverbrennung entscheiden soll. „Ein nationaler Alleingang beim Emissionshandel kurz vor der europäischen Harmonisierung ist ohne Analyse der vielschichtigen Auswirkungen nicht verantwortbar“, betont Dr. Bastian Wens, Geschäftsführer der ITAD.
Die Bundesregierung verletzt mit dieser Entscheidung ihren eigenen Koalitionsvertrag, der vorsieht, nur eine 1:1-Umsetzung der EU-Gesetzgebung vorzunehmen. Vielmehr führt die Maßnahme zu einem erheblichen Anstieg der Bürokratie und verursacht massive nationale und internationale Wettbewerbsverzerrungen, wodurch CO2-Emissionen nicht vermindert werden, sondern nur an anderen Stellen entstehen. Die Emissionshandelskosten würden durch die neue Systematik die Entsorgungskosten um ein Vielfaches ansteigen lassen. Die Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit der Kreislaufwirtschaft in Deutschland können dadurch gravierend sein.
ITAD wird die vielschichtigen Auswirkungen analysieren und mit dem Gesetzgeber diskutieren.
„Eine Einbeziehung der Abfallverbrennung in den europäischen Emissionshandel ist nur unter den richtigen Rahmenbedingungen denkbar“, betont Wens. Voraussetzung dafür sei jedoch eine durchdachte und einheitliche Regelung auf europäischer Ebene, die den besonderen Anforderungen der Entsorgungs- und Kreislaufwirtschaft gerecht werde.
ITAD e.V. ist die Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland. Mit über 90 Thermische Abfallbehandlungsanlagen (TAB = Müllverbrennungsanlagen und Ersatzbrennstoff-Kraftwerke) als Mitglieder vertritt ITAD mehr als 95 % der bundesdeutschen Behandlungskapazität. Sie verwerten jährlich rund 25 Mio. Tonnen Abfälle der Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen. Durch die Produktion von Strom und (Fern-)Wärme sowie die Rückgewinnung von Metallen aus den Verbrennungsrückständen werden Emissionen und Ressourcen eingespart. Damit sind sie nicht nur ein unverzichtbarer Bestandteil der Kreislaufwirtschaft, sondern auch ein Garant der Daseinsvorsorge und Partner der Kommunalen Wärmeplanung.
Kontakt:
Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland e.V.
Geschäftsführer Dr. Bastian Wens
Peter-Müller-Straße 16a
D-40468 Düsseldorf
Tel.: +49 (0)211 93 67 609-0
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Interessenvertretung
ITAD ist registrierte Interessenvertreterin und wird im Lobbyregister des Bundes unter der Registernummer: R000996 geführt. ITAD betreibt Interessenvertretung auf der Grundlage des „Verhaltenskodex für Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter im Rahmen des Lobbyregistergesetzes“.