Nationaler Alleingang beim Emissionshandel hat folgenschwere Auswirkungen – Bundestag sollte dringend korrigieren

Pressemitteilung vom 13.06.2022

Bereits im Vorfeld der nun getroffenen Kabinettsentscheidung hatte ITAD die Ausweitung des nationalen Emissionshandels im Rahmen der Erweiterung des Anwendungsbereiches des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) für den „Brennstoff Abfall“ mit dem geplanten Start im Januar 2023 massiv kritisiert und darauf hingewiesen, dass eine CO2-Bepreisung der thermischen Abfallbehandlung in Deutschland

jedoch ohne Nutzen für die Umwelt und den Klimaschutz.

Kritisch ist auch, dass bislang keinerlei Ausgestaltungsregeln für die Anwendung des nationalen Emissionshandels auf die Abfallverbrennung vorliegen und somit die Branche in Bezug auf eine rechtssichere Gebühren- und Entgeltkalkulation des nächsten Wirtschaftsjahres vor großen Problemen steht.

„Trotz aller Bedenken aus Expertenkreisen sowie der offensichtlichen negativen Auswirkungen hält die Bundesregierung an einer Ausweitung des nationalen Emissionshandels fest“ sagt ITAD-Geschäftsführer Carsten Spohn und ergänzt: „Nun liegt es an den Abgeordneten des deutschen Bundestages, dafür Sorge zu tragen, dass es zu einem tragfähigen Klimaschutzkonzept für die Abfallverbrennung kommt. Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen europäischen Diskussionen zur Ausweitung des Emissionshandels sollten nationale Alleingänge vermieden und die Erweiterung des Anwendungsbereiches des BEHG für den „Brennstoff Abfall“ mit dem geplanten Start im Januar 2023 gestoppt werden“.

Hintergrund

Neben der Gewährleistung der Entsorgungssicherheit für Haushalte und Unternehmen für nicht recycelbare Abfälle leisten die ITAD-Mitglieder durch die Substitution fossiler Energieträger im Strom- und Wärmebereich sowie durch Rückführung von Metallen aus den Verbrennungsrückständen einen positiven Beitrag zum Klimaschutz in Höhe von rund 7,4 Millionen t CO2 jährlich (s. ITAD-Jahresbericht 2021).

Darüber hinaus ist Abfall eine heimische Energieressource. Der Energieinhalt der 2021 von ITAD-Mitgliedern behandelten Abfälle entspricht rund 72 TWh, aus denen aktuell fast 25 TWh Abwärme (11,2 TWh Fernwärme und 13,4 TWh Prozessdampf) ausgekoppelt sowie 10,3 TWh Strom erzeugt wurden.

„Unsere Branche ist sich ihrer Verantwortung für den Klimaschutz durchaus bewusst“, betont ITAD-Geschäftsführer Carsten Spohn und verweist auf konkrete Projekte der Mitglieder zu CO2-Abscheidung und -Nutzung z.B. beim Zweckverband Abfallwirtschaft Südthüringen (ZASt), AWG Abfallwirtschafts­gesellschaft mbH Wuppertal oder AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH (AGR).

„Es ist für uns nicht nachvollziehbar, dass das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz als zuständiges Ministerium bisher auf unsere Angebote zu konstruktiven Gesprächen nicht reagiert hat, um zweckmäßigere und vor allem umsetzbare Instrumente zur tatsächlichen Vermeidung von CO2-Emissionen aus der Abfallverbrennung gemeinsam zu entwickeln.“ so Spohn und hofft, dass man zeitnah über sachgerechte Lösungsansätze diskutieren wird.

Weitere Stellungnahmen, Daten und Fakten, u.a. zum Thema Klimaschutz und Thermische Abfallbehandlung, finden Sie unter www.itad.de mit einem gesonderten Themenbereich zum Emissionshandel.

ITAD ist die Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland. Über 80 Thermische Abfallbehandlungsanlagen (TAB) mit rund 94 % der bundesdeutschen Behandlungskapazität sind Mitglied der ITAD. Sie verwerten mit fast 7.000 Mitarbeitern jährlich rund 25 Mio. Tonnen Abfälle, überwiegend aus Haushalten und Gewerbe. Damit gewährleisten sie maßgeblich die Entsorgungssicherheit für Bürger und Industrie. Durch die Substitution von Strom und Wärme aus fossilen Energieträgern sowie die Verwertung von Metallen aus den Verbrennungsrückständen betrug der Beitrag der TAB zum Klimaschutz 2021 mehr als 7 Mio. t CO2-Äquivalente.

Interessenvertretung:
ITAD ist registrierte Interessenvertreterin und wird im Lobbyregister des Bundes unter der Registernummer: R000996 geführt. ITAD betreibt Interessenvertretung auf der Grundlage des „Verhaltenskodex für Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter im Rahmen des Lobbyregistergesetzes.“